Sanierungsfahrplan BW

Unser Beitrag zum Klimaschutz

 

Heizung und Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg. Davon entfallen über 90 % auf bestehende Gebäude. Fossile Energieträger werden knapper, teurer und ihre Nutzung ist eine wesentliche Ursache des Klimawandels. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt. Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft.

23 Mio.Tonnen Kohlendioxid jährlich werden durch den Energiebedarf für Raumwärme und Warmwasser in Baden-Württemberg freigesetzt. Mit einer energetischen Sanierung der Gebäude im Land kann der Klimaschutz optimal gefördert werden. Sie als Eigentümer sparen außerdem durch die Kostenreduzierung.

 

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

 

Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (Sanierungsfahrplan)  ist ein neues Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer und eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel des Sanierungsfahrplans ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Sie ergänzt § 9 Absatz 4 und § 16 Absatz 3 der Novelle des EWärmeG.

Der Sanierungsfahrplan beinhaltet die energetische Gesamtbetrachtung des Gebäudes. Das Ziel dabei ist, den Gebäudeeigentümern individuell aufzuzeigen, in welcher sinnvollen Reihenfolge und Kombination und mit welchen Kosten sie ihr Gebäude auf ein gutes energetisches Niveau bringen können.

 

Sanierungsfahrplan für Wohngebäude

 

Ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan zeigt Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine Perspektive für das Gebäude auf, die auch die langfristigen Erfordernisse der Energieeinsparung in den Blick nimmt, und zugleich die baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen berücksichtigt. Damit und durch eine kompakte, ansprechende Form soll er für eine energetische Gebäudesanierung sensibilisieren und motivieren.

Der Sanierungsfahrplan umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes im Hinblick auf den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung. Anschließend wird ein Sanierungsfahrplan ausgestellt. Darin soll die energetische Qualität des Gebäudes umfassend einerseits für den Ist-Zustand und andererseits – hierzu einen Vergleich ermöglichend – für den Zielzustand sowie ggf. für die jeweils vorgeschlagenen Maßnahmenpakete abgebildet werden. Der Sanierungsfahrplan kann in Abstimmung mit dem Energieberater ein bis fünf Maßnahmenpakete umfassen und soll die Maßnahmenpakete an die Zukunftspläne der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer anpassen.

 

Welche Aspekte beinhaltet der Sanierungsfahrplan?

 

Der Sanierungsfahrplan beinhaltet mindestens die folgenden Aspekte:

  • Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
  • Energetische Bewertung des Gebäudes im aktuellen Zustand
  • Überblick über Maßnahmenpakete und Zustand nach Sanierung
  • die Sanierungsschritte im Detail
  • Erklärung des Sanierungsfahrplan
  • Bestätigung des Energieberaters über Befähigung
  • Anlagen

Ein Sanierungsfahrplan wird von einem Energieberater für ein bestehendes Wohngebäude in Baden-Württemberg ausgestellt.

Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des EWärmeG von 15 % auf 10 %. Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar.

 

So einfach geht es

 

Der Ablauf des Sanierungsfahrplanes B-W:

  • Sie wählen einen Energieberater aus, nehmen Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.
  • Der Energieberater nimmt die notwendigen Informationen zu Ihrem Gebäude (Gebäudehülle und -technik) vor Ort auf. Unterstützen Sie ihn durch Ihre Beobachtungen zu Mängeln und Problemstellen am Gebäude wie z.B. Undichtigkeiten) sowie einer Erläuterung Ihres Nutzerverhaltens (z.B. zu Ihrem Heiz- und Lüftungsverhalten). Die Bereitstellung von Kopien der Gebäudepläne ist dabei hilfreich.
  • Auf dieser Datengrundlage erfolgt die computergestützte, neutrale Auswertung.
  • Während eines zweiten Vor-Ort-Termins mit einem ausführlichem Beratungsgespräch erhalten Sie den Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg in Form eines Beratungsberichtes.

 

Und was kostet das Ganze?

 

  • Die Kosten für den Sanierungsfahrplan richten sich natürlich nach dem tatsächlichen Aufwand.
  • Der Preis für ein Einfamilienwohnhaus wird zwischen 600€ und 800€ liegen.
  • Gefördert wird der Sanierungsfahrplan B-W bei Wohngebäuden mit bis zu acht Wohneinheiten.