Energieausweis

Informationen rund um den Energieausweis

 

Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht, wissen die meisten. Was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft. Der Energieausweis für Wohngebäude ist seit 1. Januar 2009 Pflicht.

 Preise:

Preise

 

Auf Anfrage.  Der Preis für die Erstellung eines Energieausweises richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand.

Gut zu wissen für Mieter und Käufer! Handelt es sich um einen „Energiefresser“ oder um ein „sparsames Haus“? Der Energieausweis informiert noch vor Anmietung oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und hilft verschiedene Angebote am Markt zu vergleichen.

 

Der Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche

 

Ein Hauskauf oder die Anmietung einer Wohnung ist eine Entscheidung für Jahre oder sogar Jahrzehnte. Beziehen Sie daher auch die künftige Belastung durch Heiz- und Warmwasserkosten in Ihre Entscheidung mit ein. Der Energieausweis hilft Ihnen hierbei.

Fragen Sie Ihren neuen Vermieter oder Ihren Makler nach dem Energieausweis. Dann sind die Heizkosten kein Glücksspiel mehr.

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist, sollte den Vermieter bzw. Verkäufer nach dem Energieausweis fragen und sich über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren, in das er einziehen will. Miet- und Kaufinteressenten haben nämlich ab dem 1. Januar 2009 bei allen Wohngebäuden das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung. Kommen Wohnungs- oder Hausbesitzer ihrer Ausweispflicht nicht nach, drohen sogar Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Baudenkmäler sind von der Verpflichtung ausgenommen, einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den Mietern oder Eigentümern in spe dabei, ihren künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Zu jedem Energieausweis gehören darüber hinaus Modernisierungsempfehlungen. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz des konkreten Gebäudes verbessert werden kann. Ein Blick darauf lohnt sich. In erster Linie helfen diese Empfehlungen dem Vermieter. Der Mieter kann diese Informationen jedoch zum Anlass nehmen, den Vermieter darauf anzusprechen. Viele Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich auch dann, wenn der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Kaltmiete umlegt. Um bis zu 85 Prozent lässt sich der Energiebedarf eines Gebäudes durch eine umfassende energetische Modernisierung eines Gebäudes reduzieren.

Hinweis: Die Modernisierungsempfehlungen dienen nur der Information. Eine Pflicht zu ihrer Umsetzung besteht nicht.

 

Kurzinfos für Mieter

 

Energieausweis für Gebäude kurz gefasst:

  • Alle Wohnhäuser brauchen ab dem 1. Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
  • Miet- und Kaufinteressenten, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind, können den Hauseigentümer nach einem Energieausweis fragen.
  • Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.
  • Mit dem Energieausweis lassen sich verschiedene Häuser in Bezug auf ihre energetische Qualität vergleichen.
  • Zum Energieausweis gehören auch Modernisierungsempfehlungen. Es lohnt sich für Mieter danach zu fragen, ob sie auch umgesetzt werden.

 

Gut zu wissen für Hauseigentümer

 

Den Energieausweis als Chance nutzen.

Im roten oder im grünen Bereich? „Energiefresser“ oder sparsame Immobilie? Der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.

Angesichts der steigenden Energiepreise werden energieeffiziente Gebäude für Mieter und Käufer immer attraktiver. Die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden wird steigen und damit ihr Marktwert. Für Vermieter lohnt es sich deshalb, in die energetische Modernisierung von Immobilien zu investieren. Hilfestellung kann der Energieausweis für Gebäude leisten. Dieses gesetzliche Instrument für mehr Transparenz im Gebäudebereich ist bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien verpflichtend.

In der Pflicht liegt die Chance: Mit dem Energieausweis können sich Vermieter schnell und unkompliziert einen fundierten Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes bzw. Gebäudebestands, den tatsächlichen Energieverbrauch und die möglichen Modernisierungsmaßnahmen verschaffen. Mit guten Ergebnissen im Energieausweis lässt sich leicht für eine Immobilie werben.

 

Wichtige Infos für Vermieter und Verkäufer im Überblick

 

  • Alle Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) brauchen ab dem 1. Januar bzw. 1. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002.
  • Der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen müssen dem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden.
  • Der Energieausweis kann als Marketinginstrument zur Bewerbung einer energieeffizienten Immobilie eingesetzt werden.
  • Die Modernisierungsempfehlungen geben erste Hinweise darauf, wie der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
  • Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.