„Deutschland macht’s Effizient“ ist der Slogan der neuen Förderung zur Energieberatung des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Jetzt NEU: BAFA-Austauschprämie für Ölheizung sichern! mehr erfahren
Das Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Dies geschieht mit Hilfe des ISFP (individueller Sanierungsfahrplan). Daher wird die Vor-Ort-Beratung vom Bund gefördert!
Seit dem 28. Juni 2017 ist Jörg Mayer offiziell anerkannter „Vor-Ort-Berater“ des BAFA und kümmert sich gerne um Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP).
Was genau ist eine Vor-Ort-Beratung?
Ein großer Teil der Energie – fast 40 Prozent – wird deutschlandweit in Gebäuden verbraucht. Der größte Posten ist dabei das Heizen. Besondere Bedeutung kommt daher der energetischen Sanierung von Wohngebäuden zu.
Die Vor-Ort-Beratung von Jörg Mayer zeigt Ihnen, was und wie Sie sanieren können. Denn Information und Beratung sind Voraussetzungen für eine kluge Informationsentscheidung – und eine maßgeschneiderte energetische Sanierung. Die Energieberatung liefert unabhängige und verlässliche Informationen und Vergleichsmöglichkeiten. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit macht der Energieberater konkrete Vorschläge im individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP), welche Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden könnten und wie diese durch den Bund finanziell gefördert werden.
Aber was haben Sie als Kunde davon? – Förderung durch den Bund!
Ein effizienter Umgang mit Energie spart Geld und schützt das Klima. Daher hat die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) eine umfassende Strategie mit verbesserten Beratungs- und Förderangeboten auf den Weg gebracht.
Im Klartext heißt das: Wir beraten Sie ausführlich und zeigen Ihnen, was und wie Sie richtig sanieren können. Als BAFA-Berater darf Jörg Mayer auf diese Förderung bzw. die Fördergelder des Bundes zurück greifen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert diese Vor-Ort-Beratung – mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Sie werden also hervorragend beraten und sparen noch einen Großteil der Beratungskosten.
Das BAFA zahlt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.
Was bietet die Vor-Ort-Beratung?
Die Vor-Ort-Beratung richtet sich an Eigentümer von bestehenden Wohnhäusern und Wohnungen. Wenn Sie an einer sparsamen und effizienten Energieverwendung in Ihrem Zuhause interessiert sind, hilft Ihnen die Vor-Ort-Beratung dabei, Einsparpotenziale aufzudecken und den Energieverbrauch Ihrer Immobilie deutlich zu senken.
-
welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung am sinnvollsten sind und
-
welche staatlichen Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen
Was wird gefördert?
Energieberater Jörg Mayer kommt zu Ihnen nach Hause und erstellt für Sie ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept – den sogenannten Energieberatungsbericht, in dem Ihre persönliche Situation Berücksichtigung findet. Denn jedes Gebäude bietet andere Möglichkeiten der energetischen Sanierung. Jörg Mayer erstellt Ihnen dann einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) welcher für weitere Förderanträge benötigt wird. Weitere Informationen über den iSFP finden Sie hier.
Zwei Beratungsvarianten können gefördert werden:
-
Sie wollen Ihr Wohngebäude umfassend in einem Schritt energetisch sanieren. Ihr Energieberater zeigt Ihnen konkrete Maßnahmen auf, wie Sie Ihr altes Haus zu einem modernen KfW-Effizienzhaus machen können. Das bedeutet energetisch oft Neubaustandard oder ein noch besseres Energieeffizienzniveau.
-
Sie wollen bei der energetischen Sanierung schrittweise vorgehen, d.h. Sie beabsichtigen zunächst nur eine Teilsanierung des Gebäudes durch eine Einzelmaßnahme. Weitere Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft schließen Sie jedoch nicht aus. Dann erstellt Ihnen der Energieberater einen Sanierungsfahrplan, der aufzeigt, welche Maßnahme am Anfang der Sanierung stehen soll und welche weiteren Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Insgesamt sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer umfassenden energetischen Sanierung des Gebäudes führen.
Voraussetzung einer Förderung
-
Das Gebäude muss sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
-
Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
-
Das Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen oder ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein; auch eine Beratung für die geplante Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden wird gefördert.
-
Ist Beratungsempfänger ein Unternehmen, so handelt es sich bei der Beratungsförderung um eine De-minimis-Beihilfe. Das beratene Unternehmen hat daher gegenüber dem BAFA eine De-minimis-Erklärung abzugeben und erhält im Falle der Förderung eine De-minimis-Bescheinigung.
Wer wird gefördert?
Eine Vor-Ort-Beratung können grundsätzlich in Anspruch nehmen:
-
Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden und Wohnungen,
-
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
-
Mieter und Mieterinnen oder Pächter und Pächterinnen,
-
rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft und der Landwirtschaft),
-
Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind alle Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind. Auch sind alle Objekte von der Förderung ausgeschlossen, die in den letzten vier Jahren bereits eine geförderte Vor-Ort-Beratung erhalten haben.