Das BAFA

Logo Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.derenergiepass.com, Jörg Mayer Energieberatung

Ein großer Teil der Energie in privaten Haushalten wird für Heizung und Warmwasser verbraucht. Damit haben auch die Energiekosten einen großen Anteil an der Entwicklung der Wohnkosten. Wer in eine gute energetische Ausstattung investiert, senkt diese Kosten langfristig und trägt aktiv zur Energiewende bei. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt daher die Erfüllung hoher energetischer Anforderungen voraus. Die Wohngebäudeförderung des BAFA gilt nur für Bestandsgebäude die älter als 5 Jahre.

 

Wir bieten Hilfe im Förderdschungel

 

Jörg Mayer Energieberatung bietet Ihnen Unterstützung und Hilfe im Förderdschungel der vielen, unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten der KfW und des BAFA.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA bietet Investitionszuschüsse mit bis zu 40% bei Einzelmaßnahmen, Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.

Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Weitere Informationen zum BEG

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